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Praxis für Allgemeinmedizin,
 Homöopathie und Sportmedizin
Dr. Stefan Preis
 

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KLASSISCHE HOMÖOPATHIE

GRUNDLEGENDES

Die Homöopathie heilt mehr Kranke als jede andere Behandlungsmethode und sie ist jenseits allen Zweifels sicherer und ökonomischer. Sie ist umfassendste Medizinische Wissenschaft.

Mahatma Gandhi
Homöopathie ist ein besonderes und spezielles Heilverfahren, das von dem aus Meißen stammenden Arzt Samuel Hahnemann (1755 – 1843) entdeckt und entwickelt wurde. In den letzten zwei hundert Jahren wurde es verbessert und weiter entwickelt. Hahnemann formulierte um 1810 das von ihm beobachtete Gesetz der Heilung:
Simila similibus curentur.
Ähnliches werde mit Ähnlichem geheilt. Er hatte entdeckt, daß ein Arzneimittel, das in großer Dosierung ein bestimmtes Krankheitsbild erzeugt, ein sehr ähnliches Krankheitsbild in kleinster Dosierung zu beseitigen vermag. Hahnemann war beim Übersetzen eines medizinischen Buches die Behauptung bitter aufgestoßen, Chinarinde könne Wechselfieber ( d. i. Malaria) heilen, weil es die Verdauung anrege.Diese Erklärung schien ihm nicht ausreichend. Um dies weiter zu erforschen, schluckte er im Selbstversuch als Gesunder ein Stückchen Chinarinde und bekam daraufhin dem Wechselfieber ähnliche Symptome. Diese Symptome waren ihm aus eigener Erkrankung sehr wohl bekannt, so daß er die Ähnlichkeit der echten Erkrankung und der durch die Chinarinde künstlich erzeugten Krankheit sofort erkannte. In seinem „Organon der rationellen Heilkunde“ formulierte er seine Erkenntnis:
„Wähle um sanft, schnell, gewiß und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfalle eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden für sich erregen kann, als sie heilen soll.“
Am besten nachvollziehen lässt sich dies an einem kleinen Beispiel:
Die unangenehme Nebenwirkung von zu viel Kaffeegenuss kennt jeder: Man schläft schlecht, ist nachts aufgeregt und hellwach, voller Gedanken und Pläne für den nächsten Tag, hat vielleicht Herzklopfen dazu, man schwitzt vermehrt und muss vermehrt zur Toilette. Das ist für eine akute Situation beschrieben ein Teil des „Arzneimittelbildes“ von Kaffee. Wenn Hahnemann recht hat, müsste Kaffee in kleinsten Dosen bei dieser Art von „aufgeregter Schlaflosigkeit“ mit entsprechenden Körpersymptomen helfen. In welchen Situationen kann so etwas überhaupt auftreten? Eine typische Möglichkeit könnte beispielsweise die Nacht vor der Fahrt in den Urlaub sein: Vor Aufregung, Planung und Gedanken kommen sie nicht zur Ruhe, Ihr Herz schlägt schon erwartungsfroh Kapriolen. Sie sind hellwach und der Schlaf stellt sich nicht ein. Es ist ein Versuch wert, es aus zu probieren: Tunken Sie Ihre befeuchteten Fingerspitzen in etwas Pulverkaffee und lecken Sie diese ab. Sie wären nicht der erste, der danach tief und entspannt schläft. Es gibt eine ganze Reihe Patienten, die diesen „Trick“ inzwischen beherrschen und ihn regelmäßig in entsprechenden Situationen anwenden. Wichtig ist, dass sich die Schalfstörung ziemlich genau wie oben dargestellt zeigt. Bei „ungenauer Arzneiwahl“, also wenn der Schlaf aus anderen Gründen gestört ist, wirkt der „Kaffeetrick“ nicht. Wenn man nicht schläft, weil man Kummer hat, überarbeitet ist, Schmerzen erleidet, einen gestörten Tag-Nacht Rhythmus hat oder aus vielen anderen möglichen Gründen, dann müsste eine jeweils
andere Arznei gewählt werden, um den Schalf herbeizuführen. Auch wenn statt der kaffeetypischen „Aufgekratztheit“ eine dösig-müde Schlaflosigkeit oder körperlich ruheloses Umherwälzen vorliegt, wirkt der Trick mit dem Kaffee nicht. Auch wenn Sie am Tage zuvor zu viel Kaffee getrunken haben, sich also sozusagen eine Kaffeevergiftung zugezogen haben, wirkt er nicht, denn das Heilungsgesetz lautet nicht Gleiches werde mit Gleichem geheilt, sondern Ähnliches mit Ähnlichem. Vor der erfolgreichen homöopahtischen Behandlung steht stets die qualifizierte Arzneimittelwahl. Dies gilt schon für das oben beschriebene „Kaffee-Syndrom“ und natürlich noch viel mehr für eine komplizierte und langwierige Gesundheitsstörung. Das Ähnlichkeitsprinzip bleibt auch bei der Behandlung chronischer Erkrankungen das gleiche. Wenn Sie einen Homöopathen wegen einer chronischen Erkrankung aufsuchen, sucht er genau „Ihr“ Pflänzchen oder „Ihr“ sonstiges Mittel heraus. Je besser, tiefsinniger, prinzipieller das Wirkmuster der Arznei zu Ihrem Krankheitsmuster passt, desto tiergreifender kann sie langfristig heilsame Veränderugen schaffen und umso länger ist der Zeitraum, über den sie ( nach komplexen, aber erlernbaren Dosierungsregeln) immer wieder Wirkung zeigt.
Die Arzneiwahl ist nicht immer einfach. Neben dem glücklichen und geschickten  Händchen des Homöopathen ist natürlich die Mitarbeit und wache Selbstbeobachtung des Patienten von großem Nutzen.

Wie läuft die homöopathische Behandlung ab?
Der Einstieg in die Behandlung ist das homöopathische Erstgespräch (die Anamnese). Es dauerte bei Erwachsenen ungefähr 1 - 2 ½ Stunden, bei Kindern entsprechend kürzer. Eine zeitliche Vorplanung ist erforderlich. Termine dafür können in der Regel erst innerhalb von 3 – 6 Wochen ausgemacht werden. In dieser Erstanamnese werde ich ungewohnt viel über Sie erfahren wollen. Nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden mit jeder Einzelheit, sondern auch Ihre Krankheitsvorgeschichte und die Ihrer Familie, Ihre typischen Begleitsymptome, Ihre Reaktionen auf Nahrung und Umwelteinflüsse, Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre Träume, Ihren Schlaf, Ihre Lebensgeschichte. Großen Raum nimmt das Verstehen Ihrer Konfliktbewältigungsmuster von früher bis heute ein, Ihrer seelischen Verletzungen
in der Vergangenheit, Ihrer Ängste und Hoffnungen und noch einiges anderes.
Homöopathie versucht den Menschen als ganzheitliches Wesen zu verstehen und möchte erkennen welche Symptome auffallend, typisch und wiederkehrend sind.
Letztes Ziel ist es die vital-vegetative Grundstruktur eines Menschen zu erfassen.
Die Fülle an Information nach einem solchen Gespräch ist sehr groß. Es ist so, als ob jemdand drei Schachteln aus verschiedenen Puzzles auf einen Tisch zusammen geschüttet hätte. Meine Aufgabe als Homöopath ist es nun, aus diesen tausend Fragmenten die aussagekräftigen Steinchen heraus zu suchen und ein sinnvolles Bild zusammen zu setzen. Dies ist natürlich nicht einfach und gelingt doch oft sehr gut, wenn auch manchmal erst nach aufwändiger, aber auch spannender Recherche,
manches Mal bis weit nach Feierabend. Nach Einnahme der Arznei und nach Ablauf einiger Wochen ( wieviele Wochen hängt von der jeweiligen Krankheitssituation ab) möchte ich Sie gerne wieder sehen, um mit Ihnen den Verlauf der Behandlung zu besprechen und um zu beurteilen, ob die Therapie „angeschlagen“ hat.
Dies ist nicht immer einfach. Daher ist diese zweite Sitzung unbedingt notwendig. Denn reine Selbstbeobachtung ohne eine objektivierende Betrachtung von außen führt oft in die Irre. Ich erlebe es in der Praxis nicht selten, dass Patienten in der zweiten Sitzung berichten, dass sich nichts gebessert habe. Nach einer ausführlichen Besprechung des Gesamtverlaufes wird dann jedoch oft sowohl ihnen als auch mir klar, dass auf ganz vielen Ebenen erste, feine Fortschritte zu verzeichnen sind und ein Verweilen bei der Arznei sinnvoll ist.  Die meisten Heilungsprozesse beginnen subtil und gewinnen dann erst allmählich an Fahrt. Es ist ein wenig wie beim Gärtnern: Erst nach 14 Tagen erkennt man bei genauem Hinsehen einen zarten Keimling. Man lässt ihm Zeit und hegt und pflegt ihn. Nach und nach wird daraus eine kräftige, starke Pflanze. Die meisten Heilungen verlaufen völlig unspektakulär. Die Erkrankungen
übrigens meistens auch. Homöopathie ist eine leise,sanfte Methode.

INDIKATIONEN
Der homöopathische Praxisalltag wird geprägt von Erkrankungen wie Neurodermitis, Allergien, Asthma bronchiale, Migräne, Kopfschmerzen, Psycho-vegetative Befindensstörungen, Angststörungen, depressiven Verstimmungen, Infektabwehrschwächen und vielfältige akute Erkrankungen z. B. Mittelohrentzündung, Mandelentzündung, Bronchitis, grippale Infekte etc..
Auf Grundlage der oben beschriebenen ganzheitlichen Betrachtung können aber auch schwere Erkrankungen homöopathisch beeinflusst werden. Da jede Erkrankung auch unter schulmedizinischen Gesichtspunkten betrachtet werden muß, werden das moderne medizinische Wissen und die entsprechenden Diagnose- und Behandlungsmethoden immer mit einbezogen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit und Absprache mit dem Patienten. Unter diesen Bedingungen
können dann auch Krankheiten wie Hypertonie, Diabetes mellitus, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Rheumatische Erkrankungen homöopathisch behandelt werden.
ABRECHNUNG
Inzwischen gibt es viele gesetzliche Krankenkassen, die die Behandlung mit klassischer Homöopathie auf der Grundlage eines Vertrages dieser Krankenkassen mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) bezahlen. Dieser Vertrag nennt sich Vertrag zur integrierten Versorgung, kurz IV-Vertrag. Es sind bereits 120 Krankenkassen, die daran teilnehmen. Wenn Sie erfahren wollen, ob Ihre Krankenversicherung dazu gehört oder welche Kassen die homöopathische Behandlung untertützen, können Sie dies an folgenden Stellen erfahren:

- im Internet unter: www.welt-der-homoeopathie.de style="font-size: small;">
(Achtung Schreibweise beachten!)
- telefonisch in der Geschäftsstelle des DZVhÄ: 0228 – 24 25 330
- fragen Sie in der Praxis am Empfang

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten die homöopathische Behandlung ohne Probleme, da sie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verankert ist und somit Teil des gesetzlich geregelten Leistungsspektrums der Ärzteschaft darstellt. Es gab jedoch Fälle, in denen der 3,5 fache Satz, den ich für die Erstanamnese ansetze, extra begründet werden musste. Patienten, die weder einer Kasse angehören, noch privat versichert sind, noch eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, wird die homöopathische Behandlung nach den Kriterien der GOÄ in Rechnung gestellt. D. h. sie werden wie Privatpatienten behandelt. Bis zum Beginn des Jahres 2009 habe ich die homöopathische Behandlung allen Kassenpatienten ohne Berechnung des teilweise großen Zeitaufwandes zur Verfügung gestellt. Seit diesem Jahr ist mir
dies auf Grund der Ihnen sicher hinreichend bekannten Entwicklungen im  medizinischen System nicht mehr möglich. Jede homöopathische Behandlung, die 10 Minuten überschreitet, wird entsprechend dem Zeitaufwand nach der GOÄ abgerechnet. Für die Erstanamnese gilt die GOÄ Ziffer 30 multipliziert mit dem 3,5 fachen Satz, 183,61 €
Für die Folgeanamnesen gilt die GOÄ Ziffer 31, je nach Zeitaufwand multipliziert mit einem Satz von 1-3,5, das sind zwischen 26,23 – 91,81 €.